Ihr Recht auf Rückzahlung

Versicherungs-Rückabwicklung

Millionen Deutsche haben Lebens- und Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Das eröffnet Ihnen die Chance, Ihr Geld zurückzufordern - oft deutlich mehr als der Rückkaufswert!

Versicherungs-Rückabwicklung

Der BGH hat entschieden: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen = Ewiges Widerrufsrecht

Zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Versicherungen sind besonders häufig betroffen. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche.

Das Prinzip

Was ist der "Widerrufsjoker"?

Der Widerrufsjoker bezeichnet die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen - wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

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Rückzahlung aller Beiträge

Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge zurück - nicht nur den Rückkaufswert.

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Plus Nutzungsentschädigung

Zusätzlich steht Ihnen eine Verzinsung zu - der Versicherer muss die "Nutzungen" Ihrer Beiträge herausgeben.

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Minus Risikokosten

Abgezogen werden lediglich die tatsächlich angefallenen Risikokosten für den Versicherungsschutz.

Rechenbeispiel: Rückabwicklung vs. Kündigung

Eingezahlte Beiträge (über 15 Jahre)

45.000 €

Bei Kündigung

32.000 €

Rückkaufswert

Bei Widerruf

52.000 €

inkl. Nutzungen

Ihr Vorteil durch Rückabwicklung

+ 20.000 €

* Beispielrechnung, tatsächliche Werte variieren

Prüfen Sie Ihren Vertrag

Welche Verträge sind betroffen?

Nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden. Hier die wichtigsten Kriterien.

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Abschluss 1994-2007

In diesem Zeitraum waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen besonders häufig. Ideale Kandidaten für die Rückabwicklung.

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Lebensversicherung

Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen.

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Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und bestimmte Riester-Verträge.

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Fehlerhafte Belehrung

Die Widerrufsbelehrung muss fehlerhaft sein. Häufige Fehler: falsche Fristen, unklare Formulierungen, fehlende Pflichtangaben.

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Noch nicht gekündigt

Der Vertrag sollte noch laufen oder erst kürzlich gekündigt worden sein. Bei älteren Kündigungen ist eine Prüfung trotzdem möglich.

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Nicht betroffen

Reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Verträge ab 2008 mit korrekter Belehrung.

Unser Vorgehen

So funktioniert die Rückabwicklung

1

Unterlagen einreichen

Senden Sie uns Ihren Versicherungsschein, die Widerrufsbelehrung und aktuelle Standmitteilungen.

2

Kostenlose Prüfung

Wir prüfen Ihren Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und berechnen Ihren möglichen Erstattungsanspruch.

3

Widerruf & Verhandlung

Bei positiver Prüfung erklären wir den Widerruf und verhandeln mit dem Versicherer über die Rückabwicklung.

4

Auszahlung erhalten

Sie erhalten Ihre Rückzahlung direkt vom Versicherer. Erst dann zahlen Sie unsere Erfolgsprovision.

Rechtliche Basis

BGH-Urteile stärken Verbraucherrechte

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt Versicherungsnehmern starke Argumente an die Hand.

gavel

BGH IV ZR 76/11

Ewiges Widerrufsrecht: Bei fehlerhafter Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen - der Widerruf ist auch Jahre später noch möglich.

gavel

§ 8 VVG a.F.

Widerrufsrecht: Das alte Versicherungsvertragsgesetz schrieb genaue Anforderungen an die Widerrufsbelehrung vor - viele Versicherer verstießen dagegen.

gavel

§ 346 BGB

Rückabwicklung: Bei Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren - inklusive der gezogenen Nutzungen.

gavel

EuGH-Rechtsprechung

EU-Richtlinien: Auch europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz stärken das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen.

gavel

Nutzungsersatz

Verzinsung: Der Versicherer muss die "gezogenen Nutzungen" herausgeben - oft werden 4-5% p.a. angesetzt.

gavel

Keine Verwirkung

Zeitablauf unschädlich: Auch nach vielen Jahren ist das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht verwirkt, so der BGH.

12.000+

geprüfte Verträge

78%

erfolgreiche Widerrufe

25+

Jahre Erfahrung

Ø 8.500€

Mehrrückzahlung

Häufige Fragen

FAQ zur Rückabwicklung

Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag betroffen ist? expand_more

Die Prüfung ist komplex und erfordert rechtliche Expertise. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen - wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob eine Rückabwicklung möglich ist. Sie erhalten eine klare Einschätzung und Berechnung Ihres möglichen Anspruchs.

Was kostet die Rückabwicklung? expand_more

Die Erstprüfung ist kostenlos. Erst wenn wir erfolgreich Geld für Sie zurückholen, zahlen Sie eine Erfolgsprovision. Bei Misserfolg entstehen Ihnen keine Kosten. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.

Kann ich auch bereits gekündigte Verträge widerrufen? expand_more

In vielen Fällen ja. Auch nach einer Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Widerruf erklärt werden. Dies hängt vom Einzelfall ab - wir prüfen das gerne für Sie.

Muss ich vor Gericht gehen? expand_more

In den meisten Fällen nicht. Viele Versicherer einigen sich außergerichtlich, um Prozesskosten und negative Urteile zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung nötig sein, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

Welche Unterlagen benötige ich? expand_more

Für die Erstprüfung benötigen wir: den Versicherungsschein, die Widerrufsbelehrung (falls vorhanden), die Versicherungsbedingungen und die letzte Standmitteilung. Falls Unterlagen fehlen, können wir diese beim Versicherer anfordern.

Haben Sie eine alte Versicherung?

Die kostenlose Prüfung zeigt Ihnen, ob eine Rückabwicklung möglich ist.