Versicherungs-Rückabwicklung
Millionen Deutsche haben Lebens- und Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Das eröffnet Ihnen die Chance, Ihr Geld zurückzufordern - oft deutlich mehr als der Rückkaufswert!
Der BGH hat entschieden: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen = Ewiges Widerrufsrecht
Zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Versicherungen sind besonders häufig betroffen. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche.
Was ist der "Widerrufsjoker"?
Der Widerrufsjoker bezeichnet die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen - wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Rückzahlung aller Beiträge
Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge zurück - nicht nur den Rückkaufswert.
Plus Nutzungsentschädigung
Zusätzlich steht Ihnen eine Verzinsung zu - der Versicherer muss die "Nutzungen" Ihrer Beiträge herausgeben.
Minus Risikokosten
Abgezogen werden lediglich die tatsächlich angefallenen Risikokosten für den Versicherungsschutz.
Rechenbeispiel: Rückabwicklung vs. Kündigung
Eingezahlte Beiträge (über 15 Jahre)
45.000 €
Bei Kündigung
32.000 €
Rückkaufswert
Bei Widerruf
52.000 €
inkl. Nutzungen
Ihr Vorteil durch Rückabwicklung
+ 20.000 €
* Beispielrechnung, tatsächliche Werte variieren
Welche Verträge sind betroffen?
Nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden. Hier die wichtigsten Kriterien.
Abschluss 1994-2007
In diesem Zeitraum waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen besonders häufig. Ideale Kandidaten für die Rückabwicklung.
Lebensversicherung
Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen.
Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und bestimmte Riester-Verträge.
Fehlerhafte Belehrung
Die Widerrufsbelehrung muss fehlerhaft sein. Häufige Fehler: falsche Fristen, unklare Formulierungen, fehlende Pflichtangaben.
Noch nicht gekündigt
Der Vertrag sollte noch laufen oder erst kürzlich gekündigt worden sein. Bei älteren Kündigungen ist eine Prüfung trotzdem möglich.
Nicht betroffen
Reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Verträge ab 2008 mit korrekter Belehrung.
Versicherungstypen für Rückabwicklung
Wählen Sie Ihren Versicherungstyp für detaillierte Informationen.
Lebensversicherung
Kapital- und fondsgebundene LV
Kapitallebensversicherungen waren jahrzehntelang das beliebteste Vorsorgeprodukt der Deutschen. Viele dieser Verträge haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
- Verträge 1994-2007 besonders betroffen
- Oft hohe Rückzahlungen möglich
- Auch fondsgebundene Policen
Rentenversicherung
Private und geförderte Renten
Private Rentenversicherungen sollten die Altersvorsorge sichern. Doch viele Verträge sind wirtschaftlich unattraktiv - ein Widerruf kann die bessere Alternative sein.
- Private Rentenversicherungen
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- Bestimmte Riester-Verträge
So funktioniert die Rückabwicklung
Unterlagen einreichen
Senden Sie uns Ihren Versicherungsschein, die Widerrufsbelehrung und aktuelle Standmitteilungen.
Kostenlose Prüfung
Wir prüfen Ihren Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und berechnen Ihren möglichen Erstattungsanspruch.
Widerruf & Verhandlung
Bei positiver Prüfung erklären wir den Widerruf und verhandeln mit dem Versicherer über die Rückabwicklung.
Auszahlung erhalten
Sie erhalten Ihre Rückzahlung direkt vom Versicherer. Erst dann zahlen Sie unsere Erfolgsprovision.
BGH-Urteile stärken Verbraucherrechte
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt Versicherungsnehmern starke Argumente an die Hand.
BGH IV ZR 76/11
Ewiges Widerrufsrecht: Bei fehlerhafter Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen - der Widerruf ist auch Jahre später noch möglich.
§ 8 VVG a.F.
Widerrufsrecht: Das alte Versicherungsvertragsgesetz schrieb genaue Anforderungen an die Widerrufsbelehrung vor - viele Versicherer verstießen dagegen.
§ 346 BGB
Rückabwicklung: Bei Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren - inklusive der gezogenen Nutzungen.
EuGH-Rechtsprechung
EU-Richtlinien: Auch europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz stärken das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen.
Nutzungsersatz
Verzinsung: Der Versicherer muss die "gezogenen Nutzungen" herausgeben - oft werden 4-5% p.a. angesetzt.
Keine Verwirkung
Zeitablauf unschädlich: Auch nach vielen Jahren ist das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht verwirkt, so der BGH.
12.000+
geprüfte Verträge
78%
erfolgreiche Widerrufe
25+
Jahre Erfahrung
Ø 8.500€
Mehrrückzahlung
FAQ zur Rückabwicklung
Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag betroffen ist?
Die Prüfung ist komplex und erfordert rechtliche Expertise. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen - wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob eine Rückabwicklung möglich ist. Sie erhalten eine klare Einschätzung und Berechnung Ihres möglichen Anspruchs.
Was kostet die Rückabwicklung?
Die Erstprüfung ist kostenlos. Erst wenn wir erfolgreich Geld für Sie zurückholen, zahlen Sie eine Erfolgsprovision. Bei Misserfolg entstehen Ihnen keine Kosten. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.
Kann ich auch bereits gekündigte Verträge widerrufen?
In vielen Fällen ja. Auch nach einer Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Widerruf erklärt werden. Dies hängt vom Einzelfall ab - wir prüfen das gerne für Sie.
Muss ich vor Gericht gehen?
In den meisten Fällen nicht. Viele Versicherer einigen sich außergerichtlich, um Prozesskosten und negative Urteile zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung nötig sein, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Erstprüfung benötigen wir: den Versicherungsschein, die Widerrufsbelehrung (falls vorhanden), die Versicherungsbedingungen und die letzte Standmitteilung. Falls Unterlagen fehlen, können wir diese beim Versicherer anfordern.
Haben Sie eine alte Versicherung?
Die kostenlose Prüfung zeigt Ihnen, ob eine Rückabwicklung möglich ist.